Schutzbereiche bei Duschen ohne Wannen

Steckdosen bei Duschen ohne Wanne

12/20/20231 min lesen

In Räumen mit Dusch- oder Badewannen wird Bereich 1 durch die Wannenabmessungen definiert. Das bedeutet, dass Bereich 1 an den äußeren Kanten der Wanne (sei es eine Dusch- oder Badewanne) in der Waagerechten endet. Es wird angenommen, dass Wasser beim Duschen nicht über den Rand der Wanne hinausspritzt, selbst wenn keine Begrenzung vorhanden ist.

Für Duschen ohne Wanne gibt es keine eindeutige Abgrenzung, es sei denn, es ist eine feste Trennwand installiert. Daher wurde für Bereich 1 der fest installierte Wasserhahn in der Wand oder Decke als Grenze gewählt, mit einem Abstand von 120 cm. Dieser Bereich gilt gewöhnlich als maximaler Spritzbereich bei fehlender Abtrennung. Aufgrund dieser erweiterten Definition von Bereich 1 wurde auf die Definition eines Bereichs 2 verzichtet.

Bodengleiche Duschen werden meistens mit einer festen Trennwand ausgestattet, was oft einen kürzeren Abstand zu einem dahinterliegenden Betriebsmittel ermöglicht. So kann der Abstand vom festen Wasserhahn zur Leuchte weniger als 120 cm betragen. Auch bei einer Wanne kann eine feste Abtrennung installiert werden, wobei meist nur Bereich 2 begrenzt werden kann.

Bei einer festen Trennwand, mit oder ohne Wanne, muss gegebenenfalls auch ein Umgreifen berücksichtigt werden, abhängig von den Abmessungen der Trennwand. Eine Tür in der Abtrennung hebt deren begrenzende Wirkung nicht auf, daher ist kein Umgreifen bei offener Tür zu berücksichtigen.

Somit ist der Hinweis bezüglich einer fest installierten Leuchte mit 230 V Nennspannung teilweise widerlegt. Bei einer festen Abtrennung zählt nur der Abstand von 120 cm, es sei denn, ein Umgreifen muss berücksichtigt werden. Das Gleiche gilt für das Höhenmaß, wo gegebenenfalls ein Übergreifen berücksichtigt werden muss.